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Handwerkerbonus 2024/2025 – Anbieter u. Fachbetrieb in Graz
Malermeister Graz – Maler Mike Hartmann – Malerfachbetrieb in Graz.
Bio Farben | Tapeten | Stuckleisten | Böden | Teppiche | Fassaden
Malerarbeiten – Tapetenverlegung – Bodenverlegung – Mauertrockenlegung
Wohnungssanierung & Wohnungen Renovierung in Graz

Handwerkerbonus 2024/2025

Die wichtigsten Fakten zur Förderaktion

Maler Mike Graz ist Ihr Betrieb für Arbeiten rund um das Thema Handwerkerbonus 2024/2025 in Graz. Was wird unter anderem gefördert: ANSTRICHSERVICES FÜR DEN INNEN & AUSSENBEREICH, Farbanstrich mit umweltfreundlicher BIO Farben für Wände, Decken und Oberflächen, Holzanstriche wie zum Beispiel für Carports, Zäune und Dachuntersichten, Farbberatung, Spachteln, RENOVIERUNG UND SANIERUNG für die Wiederherstellung und Modernisierung von Räumen, Beseitigung von Schäden, funktionale und ästhetische Verbesserungen der eigenen vier Wände, KREATIVE MALEREI, individuelle Raumgestaltung mit harmonischen Farbkonzepten, verschiedene Maltechniken und Stile, die perfekte VERLEGUNG von BÖDEN mit vielfältige Bodenbelagslösungen wie Parkett, Laminat, Vinyl, Teppich inklusive langlebige und pflegeleichte „Installationen“, PARKETTSCHLEIFEN oder die Wiederbelebung alter oder beschädigter Holzböden mit modernen Schleiftechniken und hochwertigen Versiegelungen, Erhaltung des Charmes und der Eleganz von Parkettböden, FASSADENARBEITEN wie die Erneuerung und Pflege von Fassaden, Schutz vor Witterungseinflüssen und die ästhetische Verbesserung und den Werterhalt dieser, MAUERTROCKENLEGUNGEN – von Lösungen für feuchte und nasse Wände, Ursachenanalyse und effektive Trockenlegungsmethoden, Erhaltung von trockenen und gesunden Wänden oder die WASSERSCHADENSANIERUNG – mit Soforthilfe bei Wasserschäden, Wasserentfernung und Trocknung, Reparaturen zur Schadensminimierung oder die Schimmelentfernung. Malerbetrieb Mike Hartmann steht für professionelle Innen- und Außenarbeiten in Graz und dem Raum Graz Umgebung und bieten Ihnen vielseitige Dienstleistungen, die auf Qualität, Präzision und Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind.

VORAB WICHTIGE INFORMATIONEN des Webseitenbetreibers maler-mike.at zu den nachfolgenden Informationen:

1.) Quelle der nachfolgenden Informationen: https://handwerkerbonus.gv.at
2.) Aktualität / Stand der nachfolgenden Informationen auf dieser Webseite: 28.04.2024
3.) Um die aktuellsten Informationen zum Thema Handwerkerbonus 2024/2025 zu erhalten, besuchen Sie bitte die Webseite https://handwerkerbonus.gv.at, die vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und die Buchhaltungsagentur des Bundes zur Verfügung gestellt wird.

Der Handwerkerbonus ist eine Maßnahme
des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. 

Ab wann

Der Handwerkerbonus kann, für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024,
unter https://handwerkerbonus.gv.at ab 15.07.2024 beantragt werden

Darum geht´s

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs). Die genaue Ausgestaltung des Handwerkerbonus wird in der Richtlinie vorgenommen, welche nach Fertigstellung hier veröffentlicht wird.

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden.

Gut zu wissen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.

Die Privatperson muss dabei volljährig (d.h. das 18. Lebensjahr erreicht haben) und somit voll geschäftsfähig sein.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Dazu zählen beispielsweise:

Bei folgenden Gewerben ist jedenfalls davon auszugehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen:

Was kann nicht gefördert werden?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person sowie Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit. Die Betragsgrenzen gelten in beiden Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist.

Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen. Ein Förderantrag kann mehrere Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) beinhalten. Alle Rechnungen in einem Antrag müssen sich auf ein und denselben Wohnsitz beziehen. Schlussrechnungen (bzw. Teilrechnungen bei jahresübergreifenden Arbeiten) mit einer ausgewiesenen Arbeitsleistung unter 250 € (ohne Umsatzsteuer) werden für die Berechnung der Förderung nicht berücksichtigt.

Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?

Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch auf dieser Website eingebracht werden. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern geben, Details hierzu folgen.

Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden. Im Förderansuchen ist eine Bankverbindung anzugeben. In der Folge wird der entsprechende Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Welche Unterlagen benötige ich dafür?

Neben den Angaben im Antragsformular (wie Name, Geburtsdatum, Bankverbindung, etc.) benötigen Sie eine Schluss-Teilrechnung, die die Arbeitsleistung separat ausweist, den Ort der Leistungserbringung enthält (Postleitzahl, Straße, Hausnr., ggf. Tür- und Stiegennr.) und die Anforderungen nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllt, d.h. es müssen Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Name und Anschrift des Kunden, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darauf ersichtlich sein.

Für die Identitätsprüfung (sollte ID Austria nicht verwendet werden) ist das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises (wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Eine höchstpersönliche Einreichung ist nicht notwendig, es ist also möglich, dass eine andere Person den Antrag im Namen des Leistungsempfängers einbringt. Sie brauchen zudem einen Nachweis darüber, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg).

Hier die Beispiele einer falschen und einer richtigen Rechnungslegung:

FALSCH

Quelle: https://handwerkerbonus.gv.at

RICHTIG

Quelle: https://handwerkerbonus.gv.at

*1. Der Rechnungsadressat muss mit dem Antragssteller übereinstimmen!

*2. Der Rechnungsaussteller muss ein nach den Vorgaben des Handwerkerbonus befugter Leistungserbringer sein. Der auf der Rechnung abgedruckte Firmenwortlaut oder die Unternehmensbezeichnung (bei Einzelunternehmern müssen der Vorname und Zuname aufscheinen) muss mit den Angaben bei der Gewerbehörde übereinstimmen!

*3. Das Datum der Leistungserbringung ist verpflichtend anzugeben. Nur Arbeitsleistungen, die nach dem 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 erbracht wurden, sind im Jahr 2024 förderfähig! 2025 wird es eine eigene Förderperiode geben.

*4. Der Leistungsort ist zwingend anzugeben. Nur Arbeitsleistungen, die am privaten Wohn- oder Lebensbereich des Antragsstellers (Haupt- oder Nebenwohnsitzadresse) erbracht werden, sind förderfähig!

*5. Die Arbeitsleistung ist gesondert auszuweisen. Es sind die Anzahl der Arbeitsstunden, die Bezeichnung der konkreten Arbeitsleistung sowie der Endbetrag (ohne Umsatzsteuer) auszuweisen! Pauschalen sind nur dann zulässig, wenn diese ausschließlich Arbeitskosten umfassen!

Besteht eine Möglichkeit zur Kombination mit anderen Förderungen?

Für die geförderte Arbeitsleistung dürfen keine weiteren Förderungen für dieselbe(n) Arbeitsleistung(en) in Form von Zuschüssen, Steuerbegünstigungen (z.B. Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen) oder sonstigen Förderungen bei anderen Stellen in Anspruch genommen werden. Auch dürfen die Kosten weder steuerlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Arbeitsleistung darf nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein.

Ich habe keinen Internetzugang – wie kann ich mich über den Status meines Antrages erkundigen?

Sie haben im Rahmen des Förderantrages eine Antragsnummer erhalten. Anhand dieser Nummer erhalten Sie bei der Hotline Auskunft über den aktuellen Status Ihres Antrages. Wichtig: Wenn Sie einen Internetzugang haben, können Sie den Status online abfragen. Die Onlineabfrage ist rund um die Uhr möglich. Dieser Service steht erst ab dem 15. Juli 2024 (Beginn der Möglichkeit zur Antragstellung) zur Verfügung! Die Nummer der Servicehotline und die Online-Abfragemöglichkeit werden auf dieser Website kommuniziert.

Beispielfall 1
Ein im gemeinsamen Einfamilienhaus lebendes Ehepaar lässt sich 2024 einen Carport am Grundstück aufstellen. Die Arbeitsleistung beträgt netto 6.000 €. Der Mann reicht die Rechnung ein und bekommt 1.200 € erstattet. Damit kann seine Frau 2024 noch weitere 800 € an Förderung aus dem Handwerkerbonus für Arbeitsleistungen an der gleichen Adresse beantragen.

Beispielfall 2
Eine Frau lebt alleine in einer Wohnung, wo sie hauptgemeldet ist und besitzt zudem einen Nebenwohnsitz. Sie lässt 2024 am Hauptwohnsitz ihr Bad sanieren, wofür vom Installateur 3.000 € netto an Arbeitsleistungen verrechnet werden. Sie reicht die Rechnung ein und bekommt 600 € erstattet. Sie hat damit ihren Antrag für 2024 final eingebracht. 2025 ist ein erneuter Antrag für einen der beiden Wohnsitze, an dem diese Person gemeldet ist, bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € möglich.

Beispielfall 3
Eine Familie lässt im April 2024 einen Elektriker kommen, welcher Elektroinstallationen vornimmt, wofür eine Arbeitsleistung von 400 € netto verrechnet wird. Der Familienvater reicht noch nicht ein. Im Sommer lässt die Familie an der gleichen Adresse einen Landschaftsgärtner kommen, welcher einen Teich aushebt und Wege im Garten legt. Dafür fällt eine Arbeitsleistung von 4.500 € netto an. Der Mann reicht in der Folge die Rechnungen kumuliert ein und bekommt 980 € rückerstattet. Er kann damit keinen weiteren Antrag für 2024 stellen. Die Differenz von 1.020 € bis zum Deckel von 2.000 € für 2024 könnte noch durch Einreichung von anderen volljährigen Familienmitgliedern erreicht werden.

Beispielfall 4
Eine Familie (Mutter, Vater und zwei volljährige Kinder) entschließt sich ihren lang gehegten Traum vom Einfamilienhaus zu erfüllen. Dafür fallen zahlreiche Arbeiten von verschiedenen Handwerkern an. Im Oktober 2024 reicht der Familienvater die Rechnungen von Maurer, Dachdecker und Zimmermann gesammelt ein, welche eine Arbeitsleistung von 24.500 € netto verrechnet haben. Dafür bekommt er den Höchstfördersatz 2024 von 2.000 € zurückerstattet. Die Familie lebt aktuell noch in einer Wohnung, welche sie im Juli 2024 ausmalen lassen, wofür der Maler eine Arbeitsleistung von 1600 € netto verrechnet. Die Familienmutter reicht diese Rechnung ein und bekommt 320 € zurückerstattet. Die Mutter und der Vater können 2024 keine weiteren Anträge für die Wohnsitze stellen, wohl aber können die volljährigen Kinder bezüglich der Wohnung Anträge bis zur max. Förderhöhe stellen.

Beispielfall 5
Eine Familie (vier Personen in der Wohneinheit hauptgemeldet) lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung der Maurerin/des Maurers fallen Kosten in Höhe von 10.000 € an. Die Mutter beantragt den Handwerkerbonus, der in Höhe von 2.000 € für das Kalenderjahr 2024 gewährt wird. Damit ist der maximale Förderrahmen 2024 für die Wohneinheit erreicht.

Hier können Sie sich eintragen,
um rechtzeitig über den Start benachrichtigt zu werden:
https://handwerkerbonus.gv.at/#infoservice

Quelle dieses Beitrages: https://handwerkerbonus.gv.at

URL: Handwerkerbonus_2024_2025_Maler_Mike_Hartmann_Graz_Wohnungssanierung_Renovierung_Malermeister_Maler_Fachbetrieb_Graz_und_Graz_Umgebung | TITLE: Handwerkerbonus 2024/2025 – Maler Mike Hartmann Graz. Wohnungssanierung, Renovierung Graz – Umgebung | DESCRIPTION: Handwerkerbonus 2024/2025: Maler Mike Graz – BIO Farben, Tapeten, Stuckleisten, Parkettböden, Teppiche… Bodenverleger, Wohnungssanierung, Parkettschleifen, Renovierungen, Mauerntrockenlegungen Graz | KEYWORDS: Handwerkerbonus 2024 und 2025, Maler Graz, Malermeister Graz, Tapeten Graz, Tapetenverlegung Graz, Tapezierer Graz, Stuckleisten Graz, Böden Graz, Bodenverleger Graz, Bodenverlegung Graz, Parkett Verlegung Graz, Parkettschleifen Graz, Teppiche Graz, Teppichverlegung Graz, Wohnungssanierung und Wohnungsrenovierung Graz, Wohnung renovieren und Wohnung sanieren Graz, Mauerntrockenlegung Graz, Fassaden Renovierung Graz, Fassaden Anstrich Graz, Malerbetrieb Mike Hartmann in Graz ist Ihr Malermeister mit goßem Tapeten Shop in Graz, Tapetengeschäft und Maler Mike Hartmann Graz || SEO-EO – AB 28.04.2024

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